Reform SGB VIII bis 2017

Übersicht der verschiedenen Gesetzesmaterialien (bis 2017)

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Umfangreiche Materialien im Reformprozess (bis 2017)

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SGB VIII-Reform: Weiterhin keine Abstimmung über KJSG im Bundesrat (27.11.2017)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3.11. eine Tagesordnung von 25 TOPs behandelt. Das vom Bundestag in dritter Lesung verabschiedete KJSG war nicht dabei - es wurde von der Tagesordnung genommen. Auch bei der folgenden Plenarsitzung des Bundesrats am Freitag, 24.11.2017, wurde das Gesetz nicht auf die Tagesordnung genommen.

Allerdings ist in dem vom Bundestag in Dritter Lesung verabschiedeten Gesetz vorgesehen, dass es zum 1.1.2018 in Kraft treten soll. Eine unwahrscheinliche, aber mögliche Befassung des Bundesrates in 2018 würde dann erst Recht zu Irritationen führen.
Damit geht die Never-ending-story der "SGB VIII-Reform" zumindest in eine weitere formale Verlängerung.

 

SGB VIII-Reform: Abstimmung über KJSG erneut von der Tagesordnung des Bundesrats genommen (22.09.2017)

Am 22. September stand nun schon zum zweiten Mal das umstrittene Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundesrates, in der Form, in der es der Bundestag am 29. Juli verabschiedet hat. Der Tagesordnungspunkt des zustimmungsbedürftigen Gesetzes (diesmal Top 6) wurde jedoch erneut von der Tagesordnung abgesetzt und nicht verhandelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit zwar noch nicht gescheitert, doch erscheint es nach erneuter Streichung von der Tagesordnung unwahrscheinlich, dass der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen dem Gesetz zustimmen wird. Theoretisch wäre die Abstimmung über das vom Bundestag verabschiedete Gesetz jedoch auch noch nach der Konstituierung des neuen Bundestags, d.h. in der neuen Legislaturperiode, möglich: Gesetze, die im Bundestag abschließend behandelt wurden, können auch in der nächsten Legislaturperiode ihre Zustimmung durch den Bundesrat erhalten. Die nächste Bundesratssitzung findet im November dieses Jahres statt.

Die IGfH hat sich mit den Fachverbänden der Erziehungshilfen über zwei Jahre intensiv in den Diskussionsprozess des Gesetzes eingebracht und wird noch in diesem Jahr gemeinsam mit den Partner_innen den Dialog mit den Behindertenverbänden suchen, um eine Weiterentwicklung von inklusiven Hilfen abseits des Gesetzgebers zu diskutieren.
 

SGB VIII-Änderungen (KJSG) vorerst vertagt - Gesetzesentwurf von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt

Am 7. Juli sollte das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in der Form, in der es der Bundestag am 29. Juli verabschiedet hatte (s.u.), vom Bundesrat beschlossen werden – als TOP 115 der letzten Sitzung vor der Sommerpause. Hierzu kam es allerdings nicht, denn der Tagesordnungspunkt wurde am Vormittag des 7.7. von der Tagesordnung abgesetzt und somit nicht verhandelt (siehe Website des Bundesrates, TOP 115).

Eine Ursache hierfür scheint zu sein, dass die geplanten Änderungen bzgl. unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (geplanter neuer § 78f SGB VIII: Option der Länder, Rahmenverträge zu Aufgaben und Leistungen für umF zu vereinbaren und die Kostenerstattung an die Existenz von Rahmenverträgen zu koppeln) nicht von allen Ländern mitgetragen würden und die Länderkammer somit keine Mehrheit für das KJSG gefunden hätte.

Die nächste und gleichzeitig letzte Sitzung des Bundesrats in dieser Legislaturperiode findet am 22. September 2017 statt, zwei Tage vor der Bundestagswahl. Ob auf dieser Sitzung das Gesetz verabschiedet wird oder ob es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf geben wird, erscheint derzeit nicht absehbar.
 

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz am 29.06.2017 vom Bundestag verabschiedet

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages hat sich Ende Juni 2017 schließlich, auf der Basis eines Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, auf den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ geeinigt. In dieser geänderten Fassung hat der Bundestag am 29.06.2017 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet. Hier finden Sie weitere Informationen und Materialien des Bundestages.

Es handelt sich um eine „kleine SGB VIII-Reform“ mit weniger Änderungen als anfänglich angedacht.

Die verbliebenen Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Themen:

  • Beratung und Ombudschaft (unabhängig und weisungsfrei)
  • Recht der Betriebserlaubnis und Auslandsmaßnahmen
  • Beteiligung von meldenden Ärzten u.ä. an der Gefährdungseinschätzung
  • Vorlage von Hilfeplänen in familiengerichtlichen Verfahren
  • Umstrukturierung der §§ zur Finanzierung
  • Option der Länder, Rahmenverträge einzufordern, wenn Aufgaben oder Leistungen im Hinblick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wahrgenommen oder erbracht werden.

Entfallen sind im Wesentlichen die geplanten Regelungen im Hinblick auf das Pflegekinderwesen (außer Schließung der Gesetzeslücke im Hinblick auf Pflegekinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, und weitergehende Änderungen im Hinblick auf Hilfeplanung und Finanzierung).

In einer Synopse des DIJuF sowie in der SGB VIII-Lesehilfe sind die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des SGB VIII ersichtlich.

Am 07. Juli 2017 soll das KJSG vom Bundesrat beschlossen werden – in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, die bereits jetzt mehr als 100 Tagesordnungspunkte enthält. Hier finden Sie weitere Informationen des Bundesrates zu der Sitzung und der Tagesordnung. Das KJSG soll am 01. Januar 2018 in Kraft treten.

 

Update: Beschlussvorlage Bundesrat vom 02.06.2017

Der Bundesrat hat sich am 2. Juni in erster Lesung mit den vorgesehenen Regelungen im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) beschäftigt. Es wurde eine ganze Reihe von Ziffern einzeln zur Abstimmung gestellt. Die Ziffern, für die es keine Mehrheit gab (13, 24, 26, 39), sind in der Beschlussvorlage gelb unterlegt. Zwei Zusatzanträge Bayerns (314/2/17 und 314/3/17) fanden keine Mehrheit.

Im Ergebnis bedeutet das für die Stellungnahme des Bundesrates:

  • (Ziffer 5) die Vorrangregelung für Leistungen nach § 16 h SGB II ist geblieben
  • (Ziffer 6) die Ausweitung der Leistungsadressat*innen in § 13 Abs. 3 ist geblieben
  • (Ziffer 13) die Reduktion in § 41 von einer Soll- zu einer Kann-Leistung hat keine Mehrheit gefunden
  • (Ziffern 24 und 25) Der Versuch der Fachleute in den Ländern, den § 78 f wenigstens zu entschärfen, fand keine Mehrheit
     

Hilfen für junge Volljährige: Regierungsentwurf des KJSG bleibt deutlich hinter 15. Kinder- und Jugendbericht zurück (30.05.2017)

Stellungnahme übt Kritik an vorgeschlagenen Einschränkungen für junge Volljährige und Care Leaver

In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich die Universität Hildesheim/Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, die Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), der Careleaver e.V. und das Care Leaver Kompetenznetz zum Regierungsentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) mit Blick auf junge Volljährige und Care Leaver. Die Autor_innen weisen darauf hin, dass der Regierungsentwurf hinsichtlich der Hilfen für junge Volljährige deutlich hinter den Erwartungen zu Beginn des Gesetzesvorhabens zurückbleibe. Es sei „vollkommen unverständlich (…), warum in den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum KJSG für die BR-Sitzung am 2.6.2017 in Bezug auf den § 41 SGB VIII vorgeschlagen wird, diesen als eine „kann“-Leistung“ zu fassen, so die Autor_innen. Denn in den Stellungnahmen zum 15. Kinder- und Jugendbericht weisen die Bundesregierung und der Bundesrat selber darauf hin, dass im jungen Erwachsenenalter weitere konkrete Hilfen auch im Rahmen der Hilfen zur Erziehung notwendig seien.

Die Autor_innen der Stellungnahme appellieren daher, die Argumente von Bundesregierung und Bundesrat aufzunehmen und zumindest im § 41 SGB VIII eine Konkretisierung und rechtliche Stärkung der Leistungsansprüche von jungen Volljährigen vorzunehmen, möglichst eine Erweiterung über das 21. Lebensjahr hinaus zu schaffen und die „Coming Back Option“ (wieder-)aufzunehmen.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme.

 

Kommentierung vorgesehener Regelungen zur Pflegekinderhilfe aus dem Dialogforum Pflegekinderhilfe (08.06.2017)

Die Initiative „Dialogforum Pflegekinderhilfe“ äußert sich zu den vorgesehenen Regelungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG).

In der eingerichteten Expert_innenrunde im Dialogforum sind ‒ in großer Breite ‒ fachliche Positionen und Expert_innen der Pflegekinderhilfe vertreten. Durch diese organisationsübergreifende Aufstellung soll sichergestellt werden, dass die in der Praxis zentralen und bereits diskutierten Forderungen und Fragen thematisiert und die gemeinsamen Nenner herausgearbeitet werden. Aus fachlicher Sicht wurde die grundlegende Orientierung der Pflegekinderhilfe in der Expert_innenrunde im Dialogforum grundsätzlich begrüßt.

Hier finden Sie die Kurzfassung der Kommentierung.

 

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder hat am 01.06.2017 eine Stellungnahme zum aktuellen Regierungsentwurf vorgelegt.

Die Stellungnahme kann sich nur auf die Teile beziehen, die die Pflegekinderhilfe betreffen, da damit das grundlegende Arbeitsfeld des Zentrums angesprochen ist.
Das Kompetenzzentrum Pflegekinder – als in der Praxis tätige Institution – begrüßt ausdrücklich die im Regierungsentwurf niedergelegten Regelungen zur Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe.

 

Stellungnahme des Careleaver e.V. vom 30.05.2017
Der Careleaver e.V. geht mit seiner Stellungnahme insbesondere auf vier Aspekte des Regierungsentwurfs ein.
 

Gemeinsamer Appell zahlreicher Organisationen: Keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe - Zukunftsperspektiven für junge Geflüchtete (30.05.2017)

Das Verfahren zur Reform des SGB VIII kommt zum Ende. Am 2. Juni wird im Bundesrat beraten. Der anfängliche Leitgedanke eines inklusiven SGB VIII konnte nicht umgesetzt werden. Dafür aber wurde in den letzten Monaten immer wieder Forderungen nach einer Exklusion der Gruppe unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und geflüchteter junger Volljähriger bzw. zuletzt insgesamt junger Volljähriger (s.u.) laut.

Zahlreiche Organisationen, u.a. die IGfH, wenden sich gemeinsam mit dem Appell „Keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für junge Geflüchtete“ an die Mitglieder des Bundesrats. Sie weisen darauf hin, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Länderöffnungsklausel bezüglich jungen Geflüchteten eine rechtswidrige Diskriminierung dieser Personengruppe bedeutet. Konkret soll mit einem neuen § 78f SGB VIII den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, bei jungen Geflüchteten die Kostenerstattung zu verweigern, wenn keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden. Diese Regelung führe zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, so die Autor_innen: die Leistungen an junge Geflüchtete würden nicht an ihren Bedarf, sondern an ihre Zugehörigkeit zur Personengruppe „Geflüchtete“ geknüpft, darüber hinaus würden hierdurch Sondereinrichtungen für Geflüchtete zur Regel – eine integrationspolitische Katastrophe.

Die Autor_innen appellieren an die Ministerpräsident_innen, nicht bei der Jugendhilfe für junge Geflüchtete zu sparen, die Gewährung von Hilfen für junge Volljährige vollumfänglich zu ermöglichen (s.u.) und Kinderrechte und Kinderschutzstandards für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung umzusetzen.

Hier finden Sie den vollständigen Appell.

 

Aufruf der Fachverbände für Erziehungshilfen: Gemeinsam gegen umF-Sonderregelungen im geplanten KJSG aktiv werden (03.05.2017)

Die geplanten SGB VIII-Reformen gehen in ihre Endrunde. In diesem Zusammenhang rufen die Erziehungshilfe-Fachverbände BVkE , EREV und IGfH Ihre Mitglieder und Interessierte auf, sich bis zum 15. Mai 2017 mit einem Brief (s.u.) an Bundestags- und Landesabgeordnete zu wenden, um geplante Sonderregelungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete abzuwenden. Der Hintergrund ist der folgende:

Im Koalitionsausschuss wurde am 12. März 2017 beschlossen, für „Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften/unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ einen Passus in das SGB VIII einzufügen, der den Ländern weitgehende Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einräumt. Dieses Vorhaben einer Jugendhilfe nach finanzieller Situation der Länder wurde im aktuellen Entwurf vom 12.4.2017 für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) der Bundesregierung erneut aufgegriffen. In § 78f. SGB VIII soll in einem neuen Abs.2 geregelt werden, dass im Hinblick auf vorläufige Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen die Obersten Landesjugendbehörden mit den kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene und den Verbänden der Träger Rahmenverträge über den Inhalt der Vereinbarungen schließen.

Obwohl formal weiterhin die individuelle Bedarfsfeststellung des SGB VIII in Kraft bleibt, sieht die vorgeschlagene Regelung spezielle Rahmenvereinbarungen für die Gruppe der Flüchtlinge vor. Diese Gruppe stellt sich jedoch gerade in Bezug auf den Hilfebedarf sehr heterogen dar. Den individuellen Bedarf dieser Jugendlichen und jungen Menschen können gruppenbezogene Kostenvereinbarungen, die ausschließlich auf das Merkmal "geflüchtet" abstellen, gerade nicht berücksichtigen.

Unsere Befürchtung ist daher, dass die Regelung, wenn ein Land sie zur Anwendung bringt, die Kommunen dahin drängen würde, junge Flüchtlinge ausschließlich in Spezialeinrichtungen - für die diese Rahmenverträge abgeschlossen wurden - zu betreuen, wenn sie in den Genuss der Kostenerstattung kommen wollen. Dies resultiert daraus, dass die Vereinbarungen §78b Abs. 1, auf die sich die Rahmenverträge beziehen sollen, nur einrichtungsbezogen und nicht personenbezogen abgeschlossen werden.

Dies würde nicht nur die Einheit der Kinder- und Jugendhilfe untergraben. Es würde auch dazu führen, dass nur noch gesonderte Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige geschaffen werden.

Der BVkE, der EREV und die IGfH rufen als Fachverbände für Erziehungshilfen alle ihre Mitglieder auf, an ihre Bundestags- und Landtagsabgeordnete zu schreiben, um diese Regelungen zu verhindern. Wir stellen Ihnen einen Entwurf für ein solches Schreiben im Word-Format (unter Materialien) und als PDF Dokument zur Verfügung. Zur Synopse des DIJUF zu den geplanten SGB VIII Änderungen geht es hier.

Aktuelle Zeitplanung:
18./19. Mai: 1. Lesung im Dt. Bundestag
2. Juni: Bundesrat
19. Juni: Sachverständigenanhörung im BT Ausschuss FSFJ (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
30. Juni: 2./3. Lesung im Dt. Bundestag
7. Juli: Bundesrat (zustimmungspflichtig)

 

Offizieller Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) erschienen (12.04.2017)

Das Bundeskabinett hat am 12. April den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf eines "Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes" beschlossen und damit zum Regierungsentwurf gemacht (siehe Anlage).

Der Regierungsentwurf ist noch einmal verändert gegenüber dem Referent_innenentwurf. Dieser Regierungsentwurf soll bis zum 17. Mai beraten werden und dann ab 1.1.2018 zum Gesetz werden.

Die erste Lesung im Deutschen Bundestag soll schon am 18./19.05.2917 erfolgen und am 02.06.2017 ist der Bundesrat damit befasst. Am 19.06.2017 erfolgt die Anhörung im BT Ausschuss FSFJ, am 28.06.2017 folgt die Abschlussbefassung im BT Ausschuss FSFJ. Schließlich soll nach dem Willen der Bundesregierung am 30.06.2017 die 2./3. Lesung im Bundestag erfolgen und am 07.07.2017 soll sich abschließend der Bundesrat damit beschäftigen.

In den Anlagen ist eine Lesehilfe von Norbert Struck ( DPWV ). Das DIJUF hat auf seiner Seite auch eine Synopse veröffentlicht.

Mit dem neuen Gesetz soll u.a. auch die Finanzierung von Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge neu geregelt werden. Die Länder sollen mehr Einfluss auf die zumeist kommunalen Einrichtungen bekommen. Dazu wird die Möglichkeit eröffnet, Landesrahmenverträge mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Leistungserbringern abzuschließen.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung von Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Kinderschutz-Zentren, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, PRO ASYL vom 11.04.2017 hatten noch die Organisationen vor einer „Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ durch die Regelungen gewarnt. Das Bundesministerium hat das in einem Brief des Staatssekretärs Kleindiek sofort zurückgewiesen (http://kijup-sgbviii-reform.de/2017/03/22/aktuelles/)

 

Zukunft Inklusives SGB VIII:

Foren "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" des BMFSFJ mit dem Deutschen Verein

Da die konkrete Ausgestaltung des inklusiven SGB VIII auf die nächste Legislaturperiode geschoben ist und nicht mit dem obigen Gesetz angegangen wird, versucht das BMFSFJ Essentials für eine dann noch anstehende Reform in Foren "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" mit dem Deutschen Verein festzuhalten.

Es gibt dazu im ersten Halbjahr 2017 je einen Termin für einen Schwerpunkt in den AGs/Foren, an dem auch die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen gemeinsam mit den anderen Fachverbänden mitwirken wird. Die AGs/Foren sind:

AG 1: Auf dem Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe (siehe Erläuterungspapier im Anhang) am 25.04.2017 in Berlin

AG 2: Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendliche aus einer Hand (siehe Erläuterungspapier im Anhang) am 2.05.2017 in Berlin

AG 3: Ausgestaltung der Bedarfsfeststellung und des Hilfeplanverfahrens (siehe Erläuterungspapier im Anhang) am 18.05.2017 in Berlin

AG 4: Absicherung der Rahmenbedingungen der Sozialraumorientierung und Finanzierung (siehe Erläuterungspapier im Anhang) am 30.05.2017 in Berlin

Für den 21. Juni 2017 hat das Ministerium eine Zwischenbilanz-Veranstaltung geplant.

 

Fachverbände für Erziehungshilfen führen eigenständig parallel den Diskurs mit der Behindertenhilfe am 31. Mai 2017 in Frankfurt weiter

Unter dem Titel „Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?!“ führen die Erziehungshilfe-Fachverbände am 31. Mai 2017 in Frankfurt eigenständig die Diskussion mit der Behindertenhilfe weiter, wie zentrale weiterzubearbeitende und deutlicher gewordene Themen gemeinsam mit der Behindertenhilfe zu erarbeiten sind.

Denn in den Debatten der letzten 10 Monate zeigte sich, dass in der Praxis der Erziehungshilfen und in der Behindertenhilfe die Inklusionsprogrammatik längst angekommen ist. Die öffentlichen Träger haben in ihren Organisationen die Rechtskreise der Leistungsgesetze z.T. schon zusammengeführt. Die freien Träger bieten längst für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen komplexe Hilfen an.

Der Verständigungsprozess der Behinderten- sowie der Kinder- und Jugendhilfe über ihre Identitäten und konkret notwendigen Regelungen zum Einbezug aller Kinder und Jugendlichen hat somit durch die Debatten auch Kontur gewonnen. Es gilt, auch jenseits aller einzelnen gesetzlichen Regelungsvorschläge, diese Fachdebatte neu zu beleben. Dazu dient das Gesprächsangebot der Fachverbände für Erziehungshilfen in Form dieser Tagung. Das Programm finden Sie auch untenstehend eingestellt.

 

Gesetzesänderung in Kinder- und Jugendhilfe: Sozialverbände und Organisationen kritisieren Pläne der Bundesregierung als „Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“

Gemeinsame Pressemitteilung: Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Kinderschutz-Zentren, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, PRO ASYL (11.04.2017)

 

Änderungen bzgl. Geflüchteten geplant (29.03.2017)

Die Länder haben am Freitag (24.03.2017) wohl prinzipielle Zustimmung zum Referatsentwurf SGB VIII (s.u.) signalisiert, wollen aber auch noch einige Änderungen im Detail.

Am 12.04. soll der Entwurf ins Kabinett und so zum Regierungsentwurf werden.

Am Mittwoch (29.03.2017) hat der Koalitionsausschuss getagt. Ein Schwerpunkt waren Themen der Restriktionen gegenüber Flüchtlingen.

Der Koalitionsausschuss beschließt, folgende Regelungen in die geplante Änderung des SGB VIII aufzunehmen:

  • bundesgesetzliche Regelungen zu Schutzkonzepten für Frauen/Kinder in Flüchtlingsunterkünften,
  • Steuerungsmöglichkeiten der Länder bzgl. der Kosten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Die Erziehungshilfe-Fachverbände haben daraufhin am 3.04.2017 ihre Positionen zum SGB VIII Referatsentwurf erweitert: BVke, EREV und IGfH bitten ihre Mitglieder und Unterstützer_innen darum, dafür einzutreten, dass die oben genannte Öffnungsklausel bzgl. umF die Regelungen im SGB VIII und die Einheitlichkeit der Hilfen zur Erziehung nicht untergräbt. Dies kann bspw. durch Gespräche mit Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker_innen geschehen. In der Anlage (s.u. "Materialien") finden Sie eine Vorlage für einen Brief an Abgeordnete sowie die Beschlüsse des Koalitionsausschuss vom 29.03.2017.

 

Kabinettsentwurf zur SGB VIII Reform schon im April geplant - Referent_innenentwurf in veränderter Form erschienen – wichtige kritische Punkte wurden herausgenommen (27.03.2017)

Am Freitag, den 17.03.2017 erschien offiziell der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) von Seiten des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Vorher existierten nur nicht autorisierte Fassungen, die allesamt zurückgezogen wurden aufgrund des fachlichen Widerstands.

Offizieller SGB VIII Entwurf soll Anfang April ins Kabinett
Dieser Entwurf soll Gesetz werden und am 1.1.2018 in Kraft treten. Schon Anfang April soll der Entwurf im Kabinett beraten werden, denn sonst kann der Entwurf aufgrund des Diskontinuitätsprinzipes nicht mehr in dieser Legislaturperiode zum Gesetz werden. Der erstmal autorisierte reduzierte Gesetzesentwurf, unterscheidet sich erheblich von dem seit Februar 2017 kursierenden Referatsentwurf und ist nun der offiziell vorgelegte Entwurf, der offensichtlich im Eiltempo noch beraten werden soll.

Der inhaltlich veränderte Entwurf zeigt deutlich einerseits die Order, Fachverbände und Länder „nicht vor den Kopf zu stoßen“. Auf der anderen Seite betrug die Frist zur Stellungnahme nur vier Werktage (bis 23.03.2017) und schon am 24.03.2017 fand dazu ein Ministeriumsgespräch zum Referatsentwurf mit den Verbänden in Berlin statt. Damit wurde eine fundierte Beurteilung in der Kürze der Zeit schwer möglich, wie die Fachverbände in ihrer Stellungnahme auch zu Protokoll gegeben haben.

Hintergrund
Auch bei einem Gespräch der Erziehungshilfe-Fachverbände mit der AGJ , dem DIJuF sowie dem BMFSFJ am 8.02.2017 in Berlin über die Zukunft eines inklusiven SGB VIII wurde schon die Absicht einer zeitnahen Vorlage der Gesetzesnovelle deutlich. Allerdings wurde schon am 16.02.2017 im Gespräch mit den Obleuten des Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich, dass die inoffiziell „durchgesickerte“ Fassung des Referatsentwurfs politisch kaum akzeptiert wird, wenn nicht Änderungen erfolgen. Die Befürchtung war allerdings, dass es zu politischen Tauschhandeln zwischen den Parteien bei der Akzeptanz des Februar Entwurfes kommen könnte.

Stichworte zum Inhalt
Der nun offiziell vorgelegte Entwurf ist deutlich reduziert worden und beinhaltet einige der wichtigsten kontroversesten Punkte nun nicht mehr. Er enthält nicht mehr die Länderöffnungsklausel im Hinblick auf die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen. Er enthält auch keine Änderungen der § 27 (Hilfe zur Erziehung).

Die nun vorgelegte SGB-VIII-Novellierung zielt unter anderen auf die Themen Ombudsstellen, Pflegekinderwesen, Übergangsmanagement, Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen, Betriebserlaubnisverfahren und Steuerungsverantwortung des Jugendamtes. Weiterhin wird eine Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz angestrebt.

Der Entwurf beabsichtigt laut BMFSFJ:

  1. Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Beratungsanspruch nach § 8 Absatz 3 SGB VIII.
  • Die Ombudsstelle als externe und unabhängige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort wird programmatisch im SGB VIII verankert.
  • Ein „Jugendcheck“ wird für Maßnahmen auf Bundesebene eingeführt.
  1. Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien
  • Die am kindlichen Zeitempfinden orientierte Klärung und Berücksichtigung der Lebensperspektive für Pflegekinder seitens der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie im Verfahren und bei Entscheidungen der Familiengerichte soll deutlich qualifiziert werden.
  • Beratung und Unterstützung von Herkunftseltern und Pflegeeltern werden verbessert.
  • Das Familiengericht erhält die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie trotz Beratung und Unterstützung der Eltern innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Pflegekindes vertretbaren Zeitraums nicht erreicht wurde und auch künftig nicht zu erwarten ist und dies zum Wohl des Kindes vor allem mit Blick auf seine Bedürfnisse nach kontinuierlichen und stabilen Lebensverhältnissen erforderlich ist.

3.  Qualifizierung von Schutzinstrumenten und -maßnahmen

  • Die Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren und zur Aufsicht über Einrichtungen werden stärker am Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.
  • Die Regelungen zur Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen werden zusammengeführt, konkretisiert und qualifiziert.
  • –Schutzlücken in Bezug auf Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sollen geschlossen werden.
  • Die Datenschutzregelungen im Kontext der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis von neben- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen sollen praxistauglicher gestaltet werden.
  • Die Vermittlung von Medienkompetenz als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe wird im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes stärker betont.
  1. Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz
  • Das Gesundheitswesen wird stärker in die Verantwortungsgemeinschaft für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen, insbesondere durch Regelung der Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und Beteiligung ärztlicher Melderinnen und Melder am Prozess der Gefährdungseinschätzung beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
  • Unklarheiten in der Regelung der Befugnis kinder- und jugendnaher Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt werden durch eine stärker am Normadressaten ausgerichtete Formulierung beseitigt.
  • Das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendstrafjustiz, Strafverfolgungsbehörden und Familiengericht im Kinderschutz wird verbessert.
  1. Bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
  • Der Leitgedanke der Inklusion wird programmatisch im SGB VIII verankert und durch spezifische Handlungsaufträge fortgeführt.
  • Eine Regelung zum Übergangsmanagement wird eingeführt.
  • Die Träger der freien Jugendhilfe werden stärker in die Pflicht zur Qualitätsentwicklung einbezogen.
  • Die Regelungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege werden vor allem im Hinblick auf den Förderauftrag weiterentwickelt."

Damit sind einige gravierend eingreifende Regelungen des letzten Arbeitsentwurfs nicht mehr aufgegriffen worden. Dennoch zeigen dir angehängten schnell erstellten Stellungnahmen, dass weitere Nachjustierungen notwendig sind und zumindestens von Teilen der fachlichen Öffentlichkeit eine Gesamtreform in der neuen Legislaturperiode präferiert wird.

Der Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) Referatsentwurf: Stand 17.03.2017 ist auf der Dieser Seite untenstehend beigefügt.

Weitere Schritte
Die IGfH hat gemeinsam mit den anderen Fachverbänden für Erziehungshilfen (Treffen der Geschäftsführer_innen der Verbände am 20.03.2017 in Frankfurt) einerseits sehr deutlich gemacht, dass dieses kurzfristige Verfahren unakzeptabel ist und auf der anderen Seite einige wichtige Eckpunkte zur Rückmeldung gesammelt (siehe Care Leaver-Stellungnahme mit Uni Hildesheim und Verbände-Brief) .
 

Forum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des BMFSFJ mit dem Deutschen Verein am 21.03.2017 in Berlin

Gleichzeitig lud das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unabhängig vom Referatsentwurf zu einem Forum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ mit dem Deutschen Verein am 21.03.2017 in Berlin ein. An dem Forum nahm für die IGfH Hans Ullrich Krause als erster Vorsitzender teil.

Dieses Forum sollte nach den Vorstellungen des BMFSFJ mit einer Auftaktveranstaltung starten, im Kern einen intensiven Arbeitsgruppen-Prozess zu wesentlichen Themen und Fragestellungen der Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe beinhalten und Ende Juni mit einer Abschlussveranstaltung enden. Im Mittelpunkt der Auftaktveranstaltung sollte eine Bilanzierung des erreichten Diskussionsstands sowie die Initiierung der Arbeitsgruppen und deren thematische Ausrichtung stehen. Teilnehmende des Dialogforums waren Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Wohlfahrt, Fachverbänden und Wissenschaft sein. Diese Foren sind nicht verbunden mit der obigen Gesetzesinitiative, sondern stellen Parallelaktivitäten dar.

Bei der 2-stündigen Veranstaltung, die vom Deutschen Verein im Auftrag des BMFSFJ durchgeführt wurde, wurde das Vorhaben vorgestellt, das die Konstituierung von 5 AGs vorsah, die bis zu einer Abschlussveranstaltung am 21. Juni 2017 Grundlegendes zur Weiterentwicklung des SGB VIII zusammentragen sollten. Ca. 80 Leute füllten den Saal. Es sollen 5 AGs gebildet werden - diese sollen sein:

1. Auf dem Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe

  • Wie kann die KJH unter Berücksichtigung ihrer Leitprinzipien insgesamt inklusive ausgestaltet werden?
  • Welches Selbstverständnis der KJH kann im Hinblick auf die Inklusive Ausgestaltung identifiziert werden?
  • Welche gesetzliche Regelungen/Veränderungen braucht es?
  • Welche Auswirkungen auf Profession und Ausbildung sind zu erwarten?

2. Inklusiver Leistungstatbestand

  • Welchen Anspruch auf welche Leistungen braucht ein inklusives SGB VIII?
  • Wer soll Anspruchsinhaber sein?
  • Wie kann der Leistungstatbestand ausgestaltete sein?
  • Wo soll er verankert werden?
  • Altersgrenzen der Zuständigkeit

3. Zusammenführung der Leistungen aus SGB VIII und SGB IX

  • Wie soll der Leistungskatalog ausgestaltet sein?
  • Sollen Leistungen ins SGB VIII integriert oder soll auf andere SGB verwiesen werden?
  • Soll es einen gemeinsamen LK geben?
  • Soll es einen teiloffenen LK geben?

4. Ausgestaltung der Bedarfsfeststellung und des Hilfeplanverfahrens

  • Welche Instrumente/Verfahren sind sinnvoll?
  • Wie soll die HP erfolgen wer soll beteiligt werden?
  • Wie sollen Schnittstellen und Übergänge gestaltet werden?
  • Absicherung der Sozialraumorientierung und Finanzierung
  • Wie kann Sozialraumorientierung abgesichert werden?
  • Wie kann ein adäquates Angebot sichergestellt werden?
  • Wie kann der unmittelbare Zugang zu präventiven Angeboten und deren Qualität gesichert werden?
  • Wie kann gemeinsame Steuerung funktionieren?
  • Wie kann Flexibilität und Handlungsmöglichketen für Kommunen geschaffen und gleichzeitig die Trägerautonomie gewahrt bleiben?
  • Welcher gesetzliche Handlungsbedarf besteht bei Finanzierung und JuHi-Planung?

Kritisiert wurde von den anwesenden Fachleuten die latente Orientierung an den alten, nicht offiziell verabschiedeten Gesetzesentwürfen. Auch der Umfang der in den AGs zu bearbeitenden Themen wurde mehrfach kritisiert. Es wurden verschiedene Alternativvorschläge gemacht. Weiterhin wurde problematisiert, dass völlig unklar ist, wieviele Leute nach welchem Prinzip zusammengesetzt in den AGs zusammenkommen sollen. Und vor allem die zeitliche Perspektive wurde von den Anwesenden in Frage gestellt. Es ist dennoch damit zu rechnen, dass der Zeitplan so angegangen wird.

 

Gebündelte Informationen rund um die Gestaltung der SGB VIII-Reform (20.01.2017)

 

Weiter Vorbereitung eines neuen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Im neuen Jahr erlauben wir uns aus den zugänglichen und zugehenden Informationen rund um die Gestaltung der SGB VIII-Reform einige Informationen zu bündeln und weiterzugeben (wichtige Bündelungen der Debatten und Synopsen siehe auch unter http://kijup-sgbviii-reform.de/).

Die wichtigste Botschaft ist, dass ein "Gesetz zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe" nach wie vor auf der Agenda steht, wie bei der Vorstellung der Vorhabensplanung des Bundesministeriums im Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich wurde. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hält somit an seinem Ziel fest, eine erste Fassung eines Referent_innenentwurfs Ende Januar/Anfang Februar 2017 doch noch vorzulegen. Offen scheint die Frage der Vorabstimmung mit dem obigen Ausschuss zu sein. Laut Aussage der Staatssekretärin und der Ministerin sei geplant, das Gesetz noch in der zu Ende gehenden Legislaturperiode möglichst bis zur Sommerpause zu verabschieden. Gedacht sei an eine „zurückhaltende HzE Reform“ sowie „eine hohe Priorität auf den Kinderschutz“.

Wie schon am 11.11.2016 vermeldet, informierte am 9.11.2016 die Berichterstatterin des Familienausschusses, Ulrike Bahr (SPD), darüber, dass die Staatssekretärin des BMFSFJ, Elke Ferner, den Ausschuss davon in Kenntnis gesetzt habe, dass die Arbeitsfassung vom 23.08.2016 zur SGB VIII-Reform zurückgezogen worden ist. Ulrike Bahr erklärte, dass die SPD-Fraktion davon ausgehe, dass der Referent_innenentwurf sich deutlich von der kritisierten Arbeitsfassung unterscheiden werde. Der Arbeitsentwurf hätte weder die politische Absegnung von Ministerin Manuela Schwesig gehabt, noch sei er mit dem zuständigen Fachausschuss des Bundestages kommuniziert worden. Schon im November erklärte die Staatssekretärin weiterhin, dass die in den Verbände-Anhörungen und darüber hinaus formulierte Kritik in die Überarbeitung bzw. Neugestaltung eines Referent_innenentwurfs einfließen würden.

Am 14.12.2016 fand zur Vorbereitung eines Referent_innenentwurfs im BMFSFJ ein Gespräch mit den SPD-Staatssekretären der Länder zur SGB VIII-Reform statt. Gesprächsgrundlage war ein Vorschlag des BMFSFJ zum Teilbereich Hilfen zur Erziehung, Finanzierung und Sozialraumprojekte (siehe Materialien). Dies wurde so gedeutet, dass das BMFSFJ die Reform in einem umstrittenen Bereich auf SPD-Seite absichern will. Bevor ein Arbeitsentwurf zum offiziellen Referent_innenentwurf werden kann, muss er allerdings in die sogenannte „Frühkoordination“ des Bundeskanzleramtes. Wann er dort freigegeben wird, ist dann nicht mehr allein in der Hand des BMFSFJ. Zudem scheint der Zeitpunkt und die Tiefe des Einbezuges des Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend unklar.

 

Neue aktuelle Versuche der Diskussion und Ausarbeitung eines inklusiven SGB VIII (19.01.2017)

Gleichzeitig wird die Diskussion um die Ausgestaltung der sogenannten „Großen Lösung“, also der gesetzliche Einbezug aller behinderten Kinder und Jugendlicher unter dem Dach des SGB VIII, neu angegangen. Dazu fanden schon erste Initiativen statt, siehe AGJ Fachgespräch am 19.12.2016 in Berlin (siehe Kurzprotokoll in den Materialien) und es sind weitere grundsätzliche Neujustierungen geplant.

Das Ministerium geht davon aus, dass sich die Ausgestaltung einer inklusiven Lösung im Rahmen des SGB VIII als sehr umfangreich erwiesen habe und von vielfältigen Interessenslagen (Bund, Länder und Kommunen sowie Verbänden) bestimmt werde. Daher plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Diskussionsprozess nochmal neu zu beleben in Form von sogenannten Dialogforen „Inklusive Lösung“. Hier lehnt sich das Ministerium bezüglich des Formates und der Namensgebung offensichtlich an die Arbeit des Dialogforums Pflegekinderhilfe an, das von der IGfH moderiert wurde. Fachliche Einschätzungen und Anforderungen an eine Gesetzesreform für diesen Bereich wurden dort zwischen Expert_innen, Ministerium und einer Bund–Länder-AG diskutiert und ausgetauscht. Diese „Inklusions-Foren“ sollen wohl von Beginn 2017 bis August 2017 durchgeführt werden.

 

Auch die Erziehungshilfe-Fachverbände bleiben am Thema dran

Parallel wird deutlich, dass mehrere Dach- und Fachorganisationen solche thematischen Austauschforen planen. Das kann positiv sein, kann aber auch zu einer unübersichtlichen Parallelstruktur von Diskursen führen. Die Erziehungshilfe-Fachverbände haben daher einen kleinen Kreis und das BMFSFJ zu einem informellen Fachgespräch eingeladen, um eine gewisse Verortung der Initiativen und Abstimmung zu versuchen, darüber wird – im Falle der Zustimmung von allen – weiter zu berichten sein.

Weiterhin sind die Vertreter_innen der Erziehungshilfe-Fachverbände am 16.02.2017 bei der Sitzung der parteipolitischen Obleute des Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingeladen, um die SGB-Reform, die Situation der jungen Flüchtlinge und jungen Volljährigen und ggf. auch über die Perspektive der Inklusiven Lösung zu diskutieren. 

Am 31.05.2017 werden zudem die Fachverbände das Thema der inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII nochmals grundsätzlich mit den Vertreter_innen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe auf einer Veranstaltung in Frankfurt/Main (Spener-Haus) zum Thema machen (nähere Informationen sind ab Frühjahr auf den Web-Seiten der Verbände zu finden).

 

Schwerpunktheft Nr. 5 (2016) des Forum Erziehungshilfen

Einige grundsätzliche Fragen einer Neudiskussion rund um die inklusive Ausgestaltung einer SGB VIII-Reform werden im Schwerpunktheft Nr. 5 (2016) des Forum Erziehungshilfen diskutiert, das Ende Dezember im Beltz/Juventa Verlag erschien. Aus der Sicht eines Vertreters eines Behindertenverbandes resümiert beispielsweise Norbert Müller-Fehling im Heft den bisherigen Diskussionsprozess um die Gesetzesreform. Er legt noch einmal dar, welches die Bedingungen waren, unter denen die Verbände der Behindertenhilfe sich für eine inklusive Lösung im SGB VIII eingesetzt haben. Er erläutert, warum die Perspektive auf einen Leistungstatbestand „Entwicklung und Teilhabe“ den Verbänden zunächst plausibel war. Im Ergebnis plädiert er dafür, die Arbeit an einem inklusiven SGB VIII fortzusetzen, vielleicht aber mit einem neuen Anlauf (siehe Materialien). Die Rechtsanwältin Gila Schindler befürchtet in ihrem Aufsatz eine Verwässerung von Rechtsansprüchen, die u.a. darin begründet liegt, dass die grundlegend unterschiedlichen Logiken von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen zwanghaft zur Deckung gebracht werden sollen. Darüber hinaus kritisiert sie die mangelnde Synchronisierung von SGB VIII-„Reform“ und Bundesteilhabegesetz (siehe Materialien). Für weitere Beiträge des Schwerpunktheftes zeichnen die Rechtsprofessorin Hannelore Häbel, Hans Thiersch, Friedhelm Peters und Norbert Struck verantwortlich.

Nähere Informationen zur Fachzeitschrift Forum Erziehungshilfen finden Sie auf den Seiten des Beltz/Juventa-Verlages und hier.

Mitglieder der IGfH erhalten die Fachzeitschrift Forum Erziehungshilfen kostenlos.

 

Andere Vorhaben

Weiterhin soll laut Vorhabensplanung im BMFSFJ eine bundesweite Studie zu Kindeswohl und Umgangsrecht in Auftrag gegeben werden und ein Pilotprojekt zum Jugendcheck (bis Ende 2018) starten.

Die Zuleitung des 15. Kinder- und Jugendberichts an den Deutschen Bundestag wird für das erste Quartal 2017 angekündigt.

 

Hilfreiche Seite des DIJuF

Das Erfassen der Reforminhalte zum SGB VIII ist komplex. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat auf der Homepage eine Vielzahl hilfreicher Materialien zum Prozess der SGB VIII-Reform eingestellt, u. a. Synopsen zu einzelnen Themen der Reform. Unter www.kijup-sgbviii-reform.de finden Sie – Stand heute – im grünen Baustein „Gesetzesmaterialien & Synopsen“ die beiden bekannt gewordenen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums (vom 7. Juni und vom 23. August 2016). Die blauen Bausteine bilden die Einzelthemen ab. In ihnen finden Sie jeweils die entsprechende Teil-Synopse sowie sukzessiv die Zusammenstellung der Begründung; themenbezogene Stellungnahmen werden ebenfalls folgen. Außerdem haben Sie jeweils die Möglichkeit zum themenbezogenen Austausch. Diskussionsbeiträge von grundsätzlicherer Bedeutung können Sie im Baustein „Prinzipien & Grundsatzdiskussionen“ beisteuern.

 

Nachrichten vom 11.11.2016 und früher: eine Chronologie

Arbeitsentwurf des BMFSFJ zum neuen SGB VIII vom 23.08.2016 ist vom Tisch!!

Das Ringen um eine Reform des SGB VIII ging im November 2016 in eine neue Runde. Am 4.11.2016 haben die Obersten Landesjugendbehörden Stellung genommen zu den Änderungsbedarfen bezüglich des Arbeitsentwurfes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für eine SGB VIII-Reform vom 23.08.2016. Das Papier stellt keine abschließende Stellungnahme dar, sondern enthält die Punkte, die unter den Ländern mehrheitsfähig sind. Nachdem die Stellungnahme der Länder an das Bundesministerium nun offiziell dem Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt worden ist, geben auch wir Ihnen diese Stellungnahme zur Kenntnis (siehe Materialien).

Aus den Gesprächen der Länder mit dem BMFSFJ erfuhren wir, „dass der Bund den Arbeitsentwurf zur SGB VIII-Reform vom 23.08.2016 zurückziehen und in Kürze einen Referent_innenentwurf zu einer kleinen SGB VIII-Reform bekannt geben werde." So fordert auch aktuell der neu gewählte Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration des Hessischen Städtetages – Stadtrat Axel Weiss-Thiel aus Hanau – am 11.11.2016, dass der Bund seine Reformvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe sowie bezüglich des Bundesteilhabegesetzes verschieben sollte. "Mit den Reformvorhaben werden neue Schnittstellen geschaffen, Personalbedarfe und Standards formuliert, die absehbar schon jetzt nicht erfüllt werden können. Zudem werden so viele neue Fragen aufgeworfen, die es zunächst gilt, zu klären", heißt es in einer Presseinformation des Hessischen Städtetages.

Die Appelle und Aktivitäten – auch der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen – an das Bundesministerium den Arbeitsentwurf in der vorliegenden Form zurückzuziehen, hatten also zunächst einmal gewirkt!

Gleichzeitig haben die Fachverbände für Erziehungshilfen immer betont, dass sie für eine dialogische Weiterentwicklung eines inklusiven Kinder- und Jugendhilferechtes mit dem BMFSFJ und den anderen Verbänden der Behinderten- wie Jugendhilfe gerne verbindlich zur Verfügung stehen. 

 

Von Arbeitsentwürfen zum Gesetz: Zur zeitlichen Entwicklung der SGB VIII-Novellierung

Chronologie

Ein offizieller Referent_innenentwurf zum neuen SGB VIII liegt bis heute (Mitte Januar 2017) nicht vor.

In den letzten Monaten wurden Arbeitsentwürfe (Vor-Entwürfe eines Referentenentwurfes) des BMFSFJ in der Fachöffentlichkeit diskutiert.

  • Der erste Arbeitsentwurf zum neuen SGB VIII vom 07.06.2016 wurde am 01.07.2016 bekannt.
  • Der zweite Arbeitsentwurf zum neuen SGB VIII stammt vom 23.08.2016.
  • Im September 2016 fanden vier Gespräche von Vertreter_innen des BMFSFJ mit Vertreter_innen von Verbänden zu zentralen Themen des Gesetzgebungsvorhabens auf der Grundlage der Arbeitsentwürfe statt.
  • Am 9.11.2016 wurde der zweite Arbeitsentwurf zum neuen SGB VIII vom 23.08.2016 offiziell zurückgezogen.
  • Eine erste Fassung eines Referent_innenentwurfs zu einer kleinen SGB VIII-Reform soll dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages nun Ende Januar/Anfang Februar 2017 vorgelegt werden.
  • Bevor ein Arbeitsentwurf zum offiziellen Referent_innenentwurf werden kann, muss er in die „Frühabstimmung“ des Bundeskanzleramtes.
  • Danach würden zu dem Referent_innenentwurf Verbändeanhörungen stattfinden.
  • Als nächstes würde ein Regierungsentwurf des neuen Gesetzes in das Kabinett eingebracht werden, der danach in das parlamentarische Verfahren eingebracht würde.

Zu beachten ist, dass das neue Gesetz noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden müsste, da alle Gesetzesvorhaben, die mit Ende der Legislaturperiode nicht abschließend beschlossen sind, gemäß dem „Diskontinuitätsprinzip“ in der neuen Legislaturperiode nicht weiterbehandelt werden. In diesem Fall könnte die SGB VIII-Novellierung ggf. in der neuen Legislaturperiode „von vorne“ beginnen.

 

Engagement der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen

Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland Bundesverband für Erziehungshilfe ( AFET ), Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BVkE), Evangelischer Erziehungsverband (EREV) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) haben sich gemeinsam und stark in den Diskussionsprozess um ein neues (inklusives) SGB VIII eingebracht. Sie haben immer anerkannt, dass es das Verdienst des BMFSFJ ist, die sehr unterschiedlichen politischen Zielvorgaben des Bundes und der Länder zur Inklusion und zur Weiterentwicklung der Erziehungshilfe deutlich vorangebracht zu haben. Der politische Entwicklungsprozess zu einer inklusiven Gesellschaft ist nicht mehr aufzuhalten!

Und dennoch! In die bisher bekannt gewordenen Arbeitsfassungen zur Reform des SGB VIII ist eine Vielzahl von anderen Regelungsvorschlägen mit weitgehenden Veränderungsvorschlägen der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen, die in der Kürze der Zeit und Unübersichtlichkeit kaum auf ihre Rechtsfolgen und Nebenwirkungen sorgsam zu prüfen und zu diskutieren sind. Das Reformvorhaben ist somit hoch komplex und für die Regelungen in der Entwurfsfassung des SGB VIII vom 23.08.2016 fehlt – nach dem Eindruck der Erziehungshilfefachverbände aus den „Basis-Diskussionen“ - die Akzeptanz der Praxis und der Wissenschaft völlig!

Die Erziehungshilfefachverbände Deutschlands haben auf einer gemeinsamen Fachtagung unter dem Titel „Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII“ am 14. Juni 2016 in Frankfurt am Main Prüffragen an die kommende Gesetzesreform formuliert (siehe Materialien). Diese offenen Fragen und die Präsentationen der Verbändetagung finden Sie hier.

Darüber hinaus organisierten die Fachverbände für Erziehungshilfen ein vielbeachtetes Parlamentarisches Gespräch am 8. September 2016 im Paul-Löbe-Haus zum Thema „Reform des Kinder und Jugendhilferechts“ (SGB VIII). Die Schirmherrschaft für dieses Gespräch hatte Paul Lehrieder, Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, übernommen. Es hatten sich mehr als 20 Parlamentarier_innen für das Gespräch angemeldet. Näheres zum Parlamentarischen Gespräch finden Sie hier.

Das Bundesfamilienministerium hat die Fachverbände zu drei themenbezogenen Fachgesprächen eingeladen, bei denen sich auch die Fachverbände für Erziehungshilfen aktiv einbrachten:

9. September 2016: „Kinderschutz“

14. September 2016: „Weiterentwicklung Hilfen zur Erziehung und Pflegekinder“

23. September 2016: „Inklusive Lösung“

30. September 2016: „Conclusio aus den Gesprächen“

Die IGfH hat im Namen der Erziehungshilfefachverbände auch die Bundesministerin, Frau Schwesig, mit der Bitte um einen Fachaustausch zum inklusiven SGB VIII angeschrieben. Die Fachverbände erhielten vom Staatssekretär, Dr. Ralf Kleindiek, einen Gesprächstermin am 5.10.2016 und haben ihre Leitfragen an ein neues SGB VIII dort vortragen.

 

Zwischenruf der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen

Darüber hinaus haben sich die Bundesfachverbände für Erziehungshilfen mehrfach gemeinsam schriftlich in die Debatten eingebracht. Zuletzt wurde gemeinsam am 16.10.2016 ein gemeinsamer Zwischenruf veröffentlicht: „SGB VIII Novellierung und ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz – Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum Reformprozess!“

 

Neuer Zwischenruf der Erziehungshilfefachverbände zum Reformprozess des SGB VIII

Die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII ist in Umfang und Auswirkungen vergleichbar mit den gesetzlichen Änderungen zur Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren.

Angesichts der weitreichenden Folgen und des Umfanges der beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe braucht der Prozess mehr Zeit, um unbeabsichtigte Nebenfolgen gemeinsam zu bedenken und zu erkennen. Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland zeigen noch einmal konzentriert den Nachbesserungsbedarf aus ihrer Sicht in diesem neuen gemeinsamen Zwischenruf auf.

Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland stehen mit der Fachexpertise ihrer Mitglieder für diesen dialogischen Prozess gerne verbindlich zur Verfügung!

 

Informationen zur Reform SGB VIII – Vorbereitung eines neuen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Im Zentrum der aktuell geplanten „SGB VIII-Reform“ steht die sog. „inklusive Lösung“ (Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe). Gleichzeitig wird mit ihr das größte Reformvorhaben der Kinder- und Jugendhilfe seit dem KJHG 1990 verknüpft. Das Kernstück der Reform soll die inklusive Ausgestaltung des SGB VIII sein. Weiterhin soll und wird eine Reform des SGB VIII auf den Bund-Länder-AGs basieren, die in den letzten vier Jahren gearbeitet haben: „Inklusives SGB VIII“; „Steuerung und Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung“; „Rechte von Kindern und Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe“ und „Weiterentwicklung der §§ 45 ff. SGB VIII“. Nach momentanem Stand sind zentrale Änderungen geplant, die bspw. die Hilfeplanung und die Anspruchsberechtigung von Eltern und Kindern betreffen. Zu den geplanten Änderungen existieren zahlreiche Stellungnahmen (siehe Materialien).

 

Zwei geplante Gesetzesveränderungen für 2017 und 2023

Der Entwurf beinhaltet zwei Gesetzesveränderungen. Zum einen die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Kontext des geltenden Rechts und im Anschluss fünf Jahre später die Umsetzung der inklusiven Lösung. Hier werden Leistungselemente und Leistungsarten aus dem SGB IX in der Fassung des Gesetzesentwurfs zum Bundesteilhabegesetz mit Leistungen des SGB VIII zusammengeführt, beziehungsweise in das SGB VIII übertragen.

 

Aktualisierter Arbeitsentwurf zur Reform des SGB VIII zugänglich

Seit dem 23.08.2016 ist ein aktualisierter Arbeitsentwurf des geplanten Gesetzestextes zur Reform des SGB VIII zugänglich (siehe Materialien).

Gleichzeitig hat das BMFSFJ am 25.08.2016 die Fach- und Bundesverbände der Jugendhilfe und der Behindertenhilfe kurzfristig zu vier Gesprächen im September zu jeweils einzelnen Schwerpunkten der SGB VIII-Reform eingeladen. Die nun vorliegende Arbeitsfassung mit Gesetzesformulierungen wurde dort vorgestellt und themenspezifisch vertiefend diskutiert. Das Bundesfamilienministerium hat die Fachverbände zu drei themenbezogenen Fachgesprächen eingeladen, die bereits stattfanden:

  9. September 2016: „Kinderschutz“

14. September 2016: „Weiterentwicklung Hilfen zur Erziehung und Pflegekinder“

23. September 2016: „Inklusive Lösung“

In einer weiteren Sitzung am 30. September 2016 wurden die Erkenntnisse und Ergebnisse der einzelnen Fachgespräche zusammengeführt und in einer Gesamtschau mit allen diskutiert.

 

Fragen und Prüfsteine an die SGB VIII-Reform und ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz 

Die Erziehungshilfefachverbände Deutschlands haben auf einer gemeinsamen Fachtagung unter dem Titel „Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII“ am 14. Juni 2016 in Frankfurt am Main Prüffragen an die kommende Gesetzesreform formuliert (siehe Materialien). Diese offenen Fragen und die Präsentationen der Verbändetagung finden Sie hier.

 

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