(06.08.2012) Gemeinsame Fachveranstaltung zum Bundeskinderschutzgesetz: Präsentationen der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen am 13. Juni 2012 in Frankfurt am Main

Die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland, der Bundesverband für Erziehungshilfe ( AFET ), der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe ( BVkE ), der Evangelische Erziehungsverband ( EREV ) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) haben am 13. Juni 2012 zu der Fachveranstaltung „Bundeskinderschutzgesetz“ nach Frankfurt eingeladen.
Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG ) ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Die gemeinsame Veranstaltung der Bundesfachverbände für Erziehungshilfen stellte zum einen die wesentlichen Neuregelungen vor und beschrieb zum anderen erste Konsequenzen, um das gemeinsame Ziel des Kinderschutzes zu erreichen.
Den Schwerpunkt der Fachtagung bildeten die Steuerung und Verantwortlichkeit öffentlicher und freier Träger im Rahmen des  Bundeskinderschutzgesetzes, die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und die Qualitätsentwicklung sowie Qualitätssicherung nach § 79a SGB VIII.
Referiert haben: Dr. Maria Kurz-Adam (Jugendamt München), Christine Gerber (Nationales Zentrum Frühe Hilfen), Heinz Müller (Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz), Sibylle Nonninger (Landesjugendamt Rheinland - Pfalz), Claudia Obele (Hochdorf - Evangelischen Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V.), Rüdiger Scholz (Fachzentrum Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Bethel im Norden) und Michael Spielmann (Diözesancaritasverband in Freiburg).
Die IGfH hat darüber hinaus - vertreten durch ihren Geschäftsführer, Josef Koch, - mitgewirkt an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von AGJ und der BAG Landesjugendämter zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz. Die Empfehlungen stehen zum Download auf der Homepage der BAG Landesjugendämter www.bagljae.de und der AGJ www.agj.de bereit.