Inobhutnahme

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ForE 1-2014

Mit der Einführung unseres heutigen Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurde bewusst der sozialpädagogische Charakter bei der Durchführung des § 42 SGB VIII hervorgehoben. In Abgrenzung zur Jugendhilfepraxis zu Zeiten des Jugendwohlfahrtsgesetzes, in denen die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen in der Regel mit dem sicheren Verwahren und Einschließen der Betroffenen verbunden war, handelt es sich heute bei der Inobhutnahme um eine eindeutig sozialpädagogische Maßnahme. So hat bspw. der Gesetzgeber minderjährige Hilfe-Suchende mit einem subjektiv-öffentlichen Rechtsanspruch auf eine vorläufige Unterbringung ausgestattet; weiter sehen die  gesetzlichen Regelungen vor, dass während der Inobhutnahme gemeinsam mit dem jungen Menschen eine Klärung der Situation zu erfolgen hat sowie weitere Hilfe- und Leistungen aufzuzeigen sind.

Im Gesamtsystem der Hilfen kommt der Inobhutnahme-Stelle eine sog. „Scharnierfunktion” zu, wie Monika Weber es im letzten Schwerpunktheft zu diesem Thema bereits im Jahr 2002 formulierte (Forum Erziehungshilfen H. 5/2002): Für junge Menschen in Krisensituationen ist dies häufig der erste Kontakt mit dem Hilfesystem.

Was hat sich verändert seit der letzten Ausgabe im Jahre 2002? Zum einen lässt sich statistisch verfolgen, dass die Inanspruchnahme dieser Maßnahme seit Jahren stetig steigt. Die Aufmerksamkeit und die damit verbundenen Erwartungen an die Inobhutnahme sind deutlich gestiegen. Die Neuregelungen des SGB VIII aus dem Jahre 2005 haben aber nicht nur zu einer erhöhten fachlichen Wahrnehmung möglicher Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen geführt; mit ihnen gestiegen ist auch die Zahl von Kindern unter sechs Jahren, die in Obhut genommen werden. Auch lässt sich feststellen, dass sich Aufenthaltszeiten junger Menschen in den Schutzstellen sichtbar verlängert haben. Mit der zeitgleich eingeführten Erweiterung der Aufnahmeverpflichtung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge steht die erwähnte  „Scharnierfunktion“ der Inobhutnahme auf dem Prüfstand ‒ und zwar bei der Frage, ob es ihr gelingt, für die zunehmende Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge tatsächlich eine Perspektive (inner- und außerhalb der Jugendhilfe) zu erarbeiten.

Inspiriert von der ersten Bundestagung Inobhutnahme der IGfH -Fachgruppe Inobhutnahme im September 2013 in Berlin möchten wir mit diesem Themenschwerpunkt den Blick auf die aktuelle Praxis der Inobhutnahme lenken.

Den Anfang macht Andreas Neumann-Witt vom Berliner Notdienst Kinderschutz, der einen grundlegenden Überblick über die sich darstellende Institutionenlandschaft der Inobhutnahme (zwischen öffentlicher und freier Trägerschaft) gibt, allerdings nicht, ohne auch auf Grenzen der unterschiedlichen Organisationsformen hinzuweisen.

Werner Freigangs Beitrag im Anschluss verweist inhaltlich auf die besonderen Spannungsfelder, Unsicherheiten und Unklarheiten, die dieses Arbeitsfeld in sich trägt. Insbesondere beschäftigt er sich mit der Frage nach einem möglichen pädagogischen Auftrag.

Eine der bestimmenden Herausforderungen stellt nach wie vor die Situations- und Perspektivklärung in der Inobhutnahme dar. Susann Polonis-Khalil und Corinna Petri stellen in ihrem Beitrag einen idealtypischen Ansatz des Clearingprozesses dar, wobei sie u.a. auf Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in diesem Prozess eingehen.

Eva Biller, Peter Hansbauer und Nicole Knuth widmen sich im nächsten Beitrag einer bestimmten AdressatInnengruppe der Inobhutnahme: Sie beschäftigen sich mit der Frage nach dem Umgang mit jüngeren Kindern in der Inobhutnahme, die zwar nicht die größte Gruppe der AdressatInnen in der Inobhutnahme ausmachen, aber aufgrund ihrer Vulnerabilität eine besondere Aufmerksamkeit – vor allem in institutionellen Settings – benötigen.

Den Abschluss des Themenschwerpunktes bildet der Beitrag von Eva Kultus zum Schutzbedarf junger Frauen. Sie beschreibt die Praxis einer Schutzeinrichtung, die sich als Kriseneinrichtung an Mädchen und junge Frauen mit Zuwanderungsgeschichte richtet, die im Besonderen Gewalt „im Namen der Ehre“ oder andere religiös-motivierte Diskriminierungen und Gewalt erfahren mussten.

Diana Düring und Gregor Hensen

 

 

Aus dem Inhalt

Friedhelm Peters
Überwiegend vage – Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag

Andreas Neumann-Witt
Vielfalt der Organisation von Inobhutnahme

Werner Freigang
Sozialpädagogische (Un-)Möglichkeiten der Inobhutnahme

Susann Polonis-Khalil, Corinna Petri
Clearingprozesse in der Inobhutnahme

Eva Biller, Peter Hansbauer, Nicole Knuth
Jüngere Kinder in der Inobhutnahme - Ergebnisse eines Praxisentwicklungsprojekts

Eva Kultus
Gewalt im Namen der Ehre – Besonderer Schutzbedarf junger Frauen bei der Inobhutnahme

Uta Hennige
Kinder mit neurologischen Erkrankungen in Nepal und das Modell der „Home Visitors“

Monika Döcker
Moving Forward – Ein Handbuch zur Umsetzung der UN-Leitlinien für die alternative Betreuung von Kindern

Friedhelm Peters
Der ‛Haasenburg Bericht‛ und mögliche Folgen

Diana Eschelbach/Alexandra Szylowicki
Rechtliche Vorgaben für die Finanzierung der Leistungen von Pflegekinderdiensten freier Jugendhilfeträger

Erscheinungsjahr
2014
Ausgabe
1
Sammelband
Nein
Ausgabe Jahr
2014