„Familienhelferinnen nach § 31 SGB VIII sind regelmäßige Arbeitnehmer“, Tagesmütter aber nicht?! Anmerkungen zu Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts

Autor*in
Quelle
Forum Jugendhilfe 3/2000, S. 29-33
Jahr
2000