Forderung der Beendigung von Stufen- und Phasenmodellen in Einrichtungen des Aktionsbündnisses gegen geschlossene Unterbringung: Debatte um Einrichtung in Dörpling

In der Ausgabe 5/2016 des ForE Online war unter dem Titel "Forderung der Beendigung von Stufen- und Phasenmodellen in Heimeinrichtungen: Stellungnahme des Aktionsbündnisses gegen geschlossene Unterbringung – Unterstützer_innen gesucht" auf die genannte Stellungnahme hingewiesen worden.

In selbiger argumentieren die Autor_innen, dass durch Phasen- und Stufenmodelle in Heimeinrichtungen den jungen Menschen Rechte genommen werden und diese nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar seien. Daher fordern die Autor_innen, diese ersatzlos abzuschaffen und stattdessen der UN-Kinderrechtskonvention entsprechende Praktiken zu etablieren. Als Anlass werden erniedrigende und gewalttätige Praktiken genannt, die in Einrichtungen wie der Haasenburg, dem Schönhof, dem Friesenhof und aktuell Dörpling und Rimmelsberg angewendet worden seien, in denen sogenannte Phasen- bzw. Stufenmodelle zur Anwendung gekommen seien. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Hierzu erreichte die ForE-Online-Redaktion von der Geschäftsführung des Verbands privater Einrichtungen Schleswig Holstein eine Gegendarstellung zu der Stellungname des Aktionsbündnisses. In dieser wird argumentiert, dass die Einrichtung in Dörpling mehrfach und auch aktuell überprüft wurde und dass hierbei klar wurde, dass die „erhobenen Vorwürfe bzgl. Anwendung der vorgeworfenen Praktiken auf die Einrichtung in Dörpling nicht zutreffen – weder aktuell noch seit Gründung der Einrichtung Mitte 2014“. Weiter wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Einrichtung als „offenes System“ agiere und dass die „dort betreuten Kinder/ Jugendlichen (…) intensiven Kontakt ins soziale Umfeld“ haben. Die vollständige Gegendarstellung finden Sie hier.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Schleswig-Holstein äußert sich in einer Medien-Information vom 6. Mai 2016 zum Thema. Hier heißt es unter anderem, die gegen die Heilpädagogische Jugendhilfe Dörpling erhobenen Vorwürfe seien „entweder ausgeräumt oder haben sich in der Überprüfung seit Mitte vergangenen Jahres als nicht zutreffend herausgestellt.“ Die Aufsicht habe „im Juni 2015 bei einer unangemeldeten örtlichen Prüfung in Dörpling aus den Gesprächen mit Jugendlichen Hinweise auf ein pädagogisch fragwürdiges Punktesystem bekommen. Dieses Punktesystem ist abgestellt worden und der Betreiber hat sein Konzept angepasst.“ Die vollständige Medien-Information finden Sie hier.

Ein Anliegen der IGfH ist es, eine Pädagogik zu stärken, die auf Beteiligung und Erziehung zur Selbstbestimmung ausgerichtet ist und mit der UN-Kinderrechtskonvention kompatibel ist. Daher werden (unabhängig von der konkreten Situation in Einrichtungen) generell Praktiken, die dem widersprechen und beispielsweise mit Reizentzug, verpflichtenden Verhalten-Standards und/oder strikter Disziplin arbeiten, als pädagogisch nicht zu rechtfertigen angesehen. Vgl. hierzu die Stellungnahme der IGfH „Für das Recht in Freiheit erzogen zu werden! Aufruf der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) zur Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe“ sowie das Rechtsgutachen „Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und seine Bedeutung für die Zulässigkeit körperlichen Zwangs in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ von H. Häbel, veröffentlicht in der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Ausgaben 5 und 6/2016.