Verbände-Aufruf: Gemeinsam gegen umF-Sonderregelungen im geplanten KJSG aktiv werden

03.05.2017

Die geplanten SGB VIII Reformen gehen in ihre Endrunde. In diesem Zusammenhang rufen die Erziehungshilfe-Fachverbände BVkE , EREV und IGfH Ihre Mitglieder und Interessierte auf, sich bis zum 15. Mai 2017 mit einem Brief (s.u.) an Bundestags- und Landesabgeordnete zu wenden, um geplante Sonderregelungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete abzuwenden. Der Hintergrund ist der folgende:

Im Koalitionsausschuss wurde am 12. März 2017 beschlossen, für „Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften/unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, einen Passus in das SGB VIII einzufügen, der den Ländern weitgehende Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einräumt. Dieses Vorhaben einer Jugendhilfe nach finanzieller Situation der Länder wurde im aktuellen Entwurf vom 12.4.2017 für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG ) der Bundesregierung erneut aufgegriffen. In § 78f. SGB VIII soll in einem neuen Abs.2 geregelt werden, dass im Hinblick auf vorläufige Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen die Obersten Landesjugendbehörden mit den kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene und den Verbänden der Träger Rahmenverträge über den Inhalt der Vereinbarungen schließen.

Obwohl formal weiterhin die individuelle Bedarfsfeststellung des SGB VIII in Kraft bleibt, sieht die vorgeschlagene Regelung spezielle Rahmenvereinbarungen für die Gruppe der Flüchtlinge vor. Diese Gruppe stellt sich jedoch gerade in Bezug auf den Hilfebedarf sehr heterogen dar. Den individuellen Bedarf dieser Jugendlichen und jungen Menschen können gruppenbezogene Kostenvereinbarungen, die ausschließlich auf das Merkmal "geflüchtet" abstellen, gerade nicht berücksichtigen.

Unsere Befürchtung ist daher, dass die Regelung, wenn ein Land sie zur Anwendung bringt, die Kommunen dahin drängen würde, junge Flüchtlinge ausschließlich in Spezialeinrichtungen - für die diese Rahmenverträge abgeschlossen wurden - zu betreuen, wenn sie in den Genuss der Kostenerstattung kommen wollen. Dies resultiert daraus, dass die Vereinbarungen §78b Abs 1, auf die sich die Rahmenverträge beziehen sollen, nur einrichtungsbezogen und nicht personenbezogen abgeschlossen werden.

Nicht nur das damit die Einheitlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe untergraben würde. Dies würde auch dazu führen, dass nur noch gesonderte Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige geschaffen werden.

Der BVkE, der EREV und die IGfH rufen als Fachverbände für Erziehungshilfen alle ihre Mitglieder auf, an ihre Bundestags- und Landtagsabgeordnete zu schreiben, um diese Regelungen zu verhindern. Unten finden Sie einen Entwurf für ein solches Schreiben im Word-Format.  Zur Synopse des DIJUF zu den geplanten SGB VIII Änderungen geht es hier.