Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter

Abfrage des BMFSFJ zum Dritten Bericht der Bundesregierung zu dem „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (15.10.2018)
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Junge Flucht

Das BMFSFJ hat u.a. Verbände und Träger der Kinder- und Jugendhilfe erneut eingeladen den Fragenkatalog zur Erstellung des Berichts der Bundesregierung zu dem „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ zu beantworten. Die Abfrage wurde in diesem Jahr um eine systematische (Online-)Befragung der Jugendämter und Einrichtungen, in denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ( umF ) leben, und der Beteiligung von umF, die ihre Perspektive einbringen können, ergänzt. Zur systematischen Erfassung der Situation von umF in Deutschland und der Evaluation des § 42a SGB VIII halten wir das Verfahren aber weiterhin für nicht geeignet.

Das Ergebnis der vom BMFSFJ verbreiteten Abfrage kann nur ein regionales und zufälliges Blitzlicht auf die gestellten Fragen darstellen, aber keinesfalls fundierte, repräsentative Aussagen treffen, denn es ist stark geprägt von der Perspektive und Erfahrung der Antwort gebenden Akteur*innen. Für die Beantwortung vieler Fragen bedarf es einer breit angelegten, längerfristigen qualitativen Forschung. Die IGfH stellt zum dritten Mal diesmal mit Schwerpunkt auf ausgewählte Fragen Antwortversuche, Hinweise und Positionen zur Verfügung – auch vor dem Hintergrund, dass unser Dachverband – Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband – andere ausgelassene Fragen praxisnah sehr gut beantwortet hat. Zur Gewinnung von Rückmeldungen haben wir erneut den Fragebogen an unsere Mitglieder geschickt und um Rückmeldung gebeten, weiterhin haben wir die Rückmeldungen von Netzwerkpartner*innen und aktuelle Forschungsliteratur in der vorliegenden Stellungnahme berücksichtigt. Die IGfH hat in den Jahren 2016 und 2017 bereits ausführlich auf die Fragen des BMFSFJ geantwortet.