Stellungnahme der IGfH zum Referentenentwurf für ein Bundeskinderschutzgesetz (2011)

Das BMFSFJ hat am 22.12.2010 einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG )" vorgelegt und die Verbände, so auch die IGfH , um Stellungnahme bis zum 15. Februar 2011 gebeten.

Der Gesetzentwurf beinhaltet

  • die Einrichtung von Netzwerken Früher Hilfen auf der örtlichen Ebene
  • den Ausbau von Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes (Frühe Hilfen), der durch eine zeitlich befristete Bundesinitiative zum Aus- und Aufbau des Einsatzes von Familienhebammen flankiert wird
  • eine weitere Qualifizierung des Schutzauftrags des Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung
  • die Verbesserung der Zusammenarbeit der Jugendämter zum Schutz von Kindern, deren Eltern sich durch Wohnungswechsel der Kontaktaufnahme entziehen wollen (sog. „Jugendamtshopping“)
  • eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis kinder- und jugendnaher sog. Berufsgeheimnisträger zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt
  • die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Entwicklung, Anwendung und Evaluation fachlicher Standards sowie zum Abschluss von entsprechender Vereinbarungen mit der freien Jugendhilfe als Grundlage für die Finanzierung
  • die Sicherung des Kindeswohls bei Ferienaufenthalten
  • die Verpflichtung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse für alle in der Jugendhilfe beschäftigten Personen sowie das Personal in den erlaubnispflichtigen Einrichtungen
  • die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit den Trägern der freien Jugendhilfe Instrumente zur Feststellung der aufgabenspezifischen Eignung ehrenamtlicher Personen zu vereinbaren
  • und es werden die Ergebnisse des Projekts zur Entwicklung von Vorschlägen zur Neuordnung der Regelungen zur Örtlichen Zuständigkeit und zur Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen und umgesetzt".


(Pressemitteilung des BMFSFJ Nr. 107/2010, veröffentlicht am 14.12.2010)

Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Am 21.02.2011 findet eine Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf im BMFSFJ statt.