Stationäre Betreuung ganzer Familiensysteme

Expert_innengespräch zur Gründung des Arbeitskreises
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Bunte Hände

Das Expert*innengespräch stand zunächst im Zeichen von den Präsentationen der unterschiedlichen Angebote. So stellten das Waisenstift Varel, das Kinderheim Jugendhilfe Herne, die Caritas Frankfurt, der SKF Freiburg, das Kinderhaus Berlin-Mark Brandenburg, der Jugendhof Gotteshütte sowie das Sozialpädagogische Netzwerk der AWO Saarland ihre jeweiligen Angebote dar. Die Darstellung der Hilfen offenbarte bereits die thematische Vielfalt in der Ausgestaltung solcherlei Hilfeform und bot darüber einen fundierten Einstieg in den fachlichen Diskurs. Neben den genannten Einrichtungen waren die Martin-Bonhoeffer-Häuser aus Tübingen, der St. Elisabeth-Verein Marburg, eine Kollegin aus Wien sowie das LWL -Landesjugendamt vertreten und bereicherten den fachlichen Diskurs. Deutlich wurde von Anfang an die Vielgestaltigkeit der stationären Begleitung ganzer Familiensysteme.

Größeren Raum in der Diskussion nahm die rechtliche Würdigung dieser Hilfeform ein. Auch hier wurden Unterscheidungen in der Einschätzung der relevanten Rechtsgrundlagen sichtbar, die sich entsprechend in den jeweiligen Entgeltvereinbarungen wiederfinden. Das Spektrum reichte dabei von einem Leistungsangebot gemäß der §§ 27(2), 31 sowie 34 SGBVIII. Deutlich bei allen Trägern ist die Abgrenzung zu Angeboten entsprechend des § 19 SGBVIII. Lediglich der Jugendhof Gotteshütte hält ein solches Angebot mit entsprechender Betriebserlaubnis als ergänzende Leistung vor. Die bunte Palette, auf welchen Rechtsgrundlagen die Leistungen erbracht werden, zeigte sich darin, dass sich beispielsweise die Jugendhilfe Herne auf ein Rechtsgutachten von Prof. Reinhard Wiesner bezieht, der 2013 in seiner Einschätzung den § 27 Abs. 2 als innovative Form einer Hilfe für diese Angebotsform präferierte. Das Waisenstift Varel hat demgegenüber eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung gemäß § 31 SGB VIII abgeschlossen. Das Kinderhaus Mark-Brandenburg orientiert sich am § 34 SGB VIII mit der stationären Unterbringung der Kinder und den Eltern als Gäste. Weitere Themenstellungen waren: Kostengestaltung / Entgeltvereinbarungen, Transfer – Wie geht es nach einer solch intensiven Hilfe weiter/Einbeziehung nachfolgender Hilfen, Synergien/ Zusammenarbeitsoptionen, z.B. im Bereich psychiatrischer Begleitung.

Datum
14.3.2018
Veranstaltungscode
WP 4-2018
Veranstaltungstyp
Referent*in