Das Bundesteilhabegesetz konkret! Das Gesetz verstehen, umsetzen und seine Chancen entdecken

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Recht für Menschen mit Behinderungen grundlegend reformiert. Zum 01.01.2018 sind bereits verfahrensrechtliche Neuerungen in Kraft getreten (z.B. standardisierte Bedarfsfeststellung, Teilhabeplanung), zum 01.01.2020 folgen weitere, dann auch im Leistungsrecht (z.B. Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe, Poollösung). Als (Mit-)Verantwortliche für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreffen diese Neuregelungen auch die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und erfordern von diesen rechtlich wie fachlich angemessene Anpassung der eigenen Verfahrensweisen und Leistungsausgestaltungen.

Im Austausch mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Referent_innenteam soll diesen Fragestellungen gezielt nachgegangen werden. Nach einer grundlegenden Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen, erfolgen v.a. auch Anregungen zur konkreten Umsetzung aus der Jugendamtsperspektive sowie Impulse zur konzeptionellen Gestaltung bei der Leistungserbringung freier Träger, die mit den Teilnehmer_innen diskutiert und praxisbezogen weiterentwickelt werden. Ein thematischer Schwerpunkt wird hierbei auch auf der Gestaltung von Übergängen und Kooperationen in andere und mit anderen Leistungssystemen liegen.

 

Datum
07.-08.11.2019
Abgesagt
Veranstaltungscode
FB-11-2019
Zielgruppe
Leitungskräfte öffentlicher und freier Träger der Erziehungshilfe
Stunden
16
Ort
Veranstaltungstyp