(14.05.2012) Positionierung der IGfH zur Großen Lösung

Anhörung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung / "Große Lösung" am 14. Mai 2012 im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz in Mainz

Zum Hintergrund
Die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Arbeits- und Sozialministerkonferenz haben im Jahr 2009 beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einzurichten. Die Arbeitsgruppe hat Ende 2011 ihren Zwischenbericht vorgelegt. Er ist öffentlich abrufbar auf der Homepage der Jugend- und Familienministerkonferenz.

Die Bund-Länder Arbeitsgruppe hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII zusammenzuführen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es daher unter anderem, die strukturellen, finanziellen, organisatorischen und personellen Konsequenzen für den Verwaltungsvollzug der Länder aufzuarbeiten, die erforderlich sind, um die Leistungen der heutigen Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB Xll in das Kinder- und Jugendhilferecht zu überführen (sogenannte „Große Lösung“).

Neben der Möglichkeit einer Ausweitung von § 35a SGB VIII auf körperlich und geistig behinderte Kinder, die allerdings nicht alle Schnittstellenprobleme beseitigt, gehen die primären Überlegungen der Arbeitsgruppe dahin, eine neue Leistung "Hilfen zur Entwicklung" einzuführen. Die Hilfen sollen alle Leistungen umfassen, die bisher in Hilfen zur Erziehung und Hilfen in Leistungen der Eingliederungshilfe aufgeteilt waren. Alle Kinder und Jugendlichen hätten Anspruch auf eine Leistung, die ihrem individuellen Bedarf entspricht. Hierzu ergeben sich Fragen bei der Konkretisierung, den Leistungstatbestand und den Leistungskatalog betreffend sowie die Frage nach den Anspruchsberechtigten und Kostenträgern. Auch gilt es die Erwartungen und Befürchtungen an die Ausgestaltung der Hilfen zur Entwicklung sowie die Kompetenzen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Eingliederungshilfe abzuschätzen.

Vor diesem Hintergrund fand am 14. Mai 2012 im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz in Mainz eine Anhörung von 16 Verbänden aus dem Bereich der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe statt.