Zum Verhältnis freier und öffentlicher Träger in den Erziehungshilfen

Sie können diese Ausgabe im Online-Shop unseres Partners beziehen.

Zum Online-Shop
ForE 5-2017

In Anlehnung an eine Formulierung von Reiner Prölß kann man sagen, dass es eine allgemeine Bestimmung des Verhältnisses von öffentlichen und freien Trägern auf der kommunalen Ebene nicht geben kann, weil es die kommunale Seite so „nicht gibt und nicht geben kann – zu unterschiedlich sind die 401 kreisfreien Städte und Landkreise als öffentliche Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe.  Hinzu kommen kreisangehörige Städte mit eigenen Jugendämtern, Gemeinden und überörtliche kommunale Strukturen wie Landschaftsverbände (NRW), Bezirke (Bayern) etc.“.

Dennoch gibt es die Bestimmungen des SGB VIII, die im Prinzip gleichgeltend grundlegende Bestimmungen zum Verhältnis öffentlicher und freier Träger treffen. Diese allgemeinen Bestimmungen stehen aber vielfach in Spannungsverhältnissen zu kommunalen Praxen und Wirklichkeiten. Diese sehr unterschiedlichen Spannungsverhältnisse sind aber nur sehr sporadisch beschrieben und schwer auf einheitliche Begriffe zu bringen. Dennoch haben die Diskussionen um ein inklusives SGB VIII gezeigt, wie wichtig es ist die Rollen und Aufgaben zu klären bzw. zu beschreiben und andererseits danach zu fragen, worin das gemeinsame fachliche Profil liegen könnte.

Das vorliegende Heft soll die dann sichtbar werdenden „widerspenstigen Wirklichkeiten“ jenseits der Programmatik zur Sprache bringen.

Einleitend versucht Norbert Struck dies durch die Konfrontation von Programmatik und einer Facette real vorfindlicher Praxis zu exemplifizieren. Dabei wird deutlich, dass zwar die Programmatik „aus einem Guss“ beschrieben werden kann, dass aber Unzugänglichkeiten, Unzulänglichkeiten, Fehler und Blockaden kein System bilden, sondern sehr unterschiedlich ausfallen können, mal eine lokale Struktur ausbildend, mal von Kontingenz bestimmt.

Hannelore Häbel erläutert in ihrem Beitrag sodann die geltenden rechtlichen Strukturvorgaben und Leitprinzipien des SGB VIII und wirft die Frage auf, ob angesichts ignoranter Praxen nicht der rechtliche Verbindlichkeitsgrad der Normen, die das Verhältnis öffentlicher und freier Träger regeln, einer Präzisierung bedarf.

Joachim Merchel problematisiert die Formel der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit in Konfliktsituationen und ihre Aussagekraft in Bezug auf reale Abläufe von Auseinandersetzung und Kooperation inner- und interorganisatorischer Spannungsverhältnisse und Machtpositionen. Er fordert Differenzierungen, Reflexion und Verantwortungsübernahme der verschiedenen Beteiligten und ein Kooperationsklima, das erarbeitet werden muss und nicht verordnet werden kann.

Sandra Fendrich und Agathe Tabel zeichnen die trägerspezifische Entwicklung des Personals in den Hilfen zur Erziehung nach. Sie verweisen auf den aktuellen Anstieg der Personalressourcen stationärer Hilfen gegenüber einem Abbau bei den ambulanten Hilfen. Im Hinblick auf die Zahl der Einrichtungen zeigt sich eine Ausweitung, die aber mit einer stetigen Verringerung der Platzzahl pro Einrichtung einhergeht.

Günther Graßhoff und Wolfgang Schröer arbeiten heraus, dass Hilfeplanung nicht nur vom unmittelbaren Interaktionsgeschehen im Hilfeplangespräch geprägt ist, sondern dass dieses Geschehen im Kontext organisationaler Rahmungen und Vorgaben verstanden werden muss. Diese Rahmungen können im Hinblick auf „Verständigung“, „Zuhören“, „Respekt erweisen“ und der Bestimmung so geeigneter Hilfen förderlich oder sehr abträglich sein. Dabei streichen sie heraus, dass Passgenauigkeit von Hilfen in einem Prozess immer wieder aufs Neue erarbeitet werden muss.

Diana Düring und Friedhelm Peters diskutieren schließlich das Verhältnis öffentlicher und freier Träger im sozialstaatlichen Erbringungskontext der Hilfen zur Erziehung und deren begleitenden Diskursen. Trotz der Einführung einer Vielzahl ökonomischer und wettbewerblicher Praktiken, sprich mehr Marktmechanismen, bedeutet das Ergebnis der Veränderungen und das damit zugrunde liegende Ordnungsprinzip entgegen der vorherrschenden Rhetorik und trotz mehr Markt, Wettbewerb und Konkurrenz nicht weniger Staat.

Friedhelm Peters, Norbert Struck

 

 

Aus dem Inhalt

Norbert Struck: Die Wahlerfolge der AfD und die Kinder- und Familienhilfe. Einleitende Notizen zum Verhältnis freier und öffentlicher Träger

Hannelore Häbel: Zum Verhältnis freier und öffentlicher Träger im SGB VIII – Strukturvorgaben, Leitprinzipien, Perspektiven

Joachim Merchel: „Partnerschaftliche Zusammenarbeit“ zwischen ASD und freien Trägern – eine unangemessen harmonisierende Formel!?

Sandra Fendrich, Agathe Tabel: Freie und öffentliche Träger im Spiegel der Kinder- und Jugendhilfestatistik

Gunther Graßhoff, Wolfgang Schröer: Hilfeplanung als kooperativer Prozess von öffentlichen und freien Trägern… mit welchem fachlichen Profil?

Diana Düring, Friedhelm PetersThomas Meysen: Mehr Markt bedeutet nicht weniger Staat. Veränderte Ordnungsprinzipien in der Kinder- und Jugendhilfe

Nicolette Seiterle: Pflegekinderhilfe in der Schweiz: Aktuelle Zahlen und Strukturen

Dominik Mantey: Sexualpädagogik in Wohngruppen braucht Raum, Zeit und Willen der Institutionen! Wie stationäre Einrichtungen die Begleitung von Jugendlichen in der Pubertät fördern können

Norbert Struck: Zynismus jenseits von Inklusionsrhetorik: Jugendhilferechtliche Unzuständigkeitsakrobatik