14-/15-jährige Beschuldigte zwischen Jugenduntersuchungshaft und Untersuchungshaftvermeidung bzw. -verkürzung. Wie wirksam sind die §§ 71-72a JGG?

Quelle
Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe 4/2013, Seite 388-397
Jahr
2013