Ausschreibungen sind anfechtbar. Die Ausschreibungen von Sozialleistungen in der Sozial- und Jugendhilfe beschäftigt immer häufiger die Gerichte. Auf dem Prüfstand steht nicht nur die Ausgestaltung von Ausschreibungen im Sozialbereich, sondern auch d...

Ausschreibungen sind anfechtbar. Die Ausschreibungen von Sozialleistungen in der Sozial- und Jugendhilfe beschäftigt immer häufiger die Gerichte. Auf dem Prüfstand steht nicht nur die Ausgestaltung von Ausschreibungen im Sozialbereich, sondern auch deren grundsätzliche Zulässigkeit

Autor*in
Quelle
Neue Caritas 3/2005, Seite 16-20
Jahr
2005