Diagnostik und Interventionsplanung bei Kindeswohlgefährdung. Die Methode idealtypisch-vergleichende Einzelfallanalyse (MIVEA) im Rahmen der Familiengerichtshilfe (§ 50 SGB VIII)

Quelle
Nachrichtendienst des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 9/2007, Seite 369-372
Jahr
2007