Einheitliche Betriebserlaubnis und einheitliche örtliche Zuständigkeit nach § 78e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII auch bei dezentral organisierten Trägern der freien Jugendhilfe

Quelle
Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 4/2016, Seite 124-125
Jahr
2016