Kinder dürfen nicht aus Kostengründen sterben. Getötete Kinder in Deutschland haben Kinderschützer auf den Plan gerufen. Doch die Sozialpädagogische Familienhilfe und bestehende Gesetze gewährleisten bereits den Schutz der Kinder - wenn nur die Jugen...

Kinder dürfen nicht aus Kostengründen sterben. Getötete Kinder in Deutschland haben Kinderschützer auf den Plan gerufen. Doch die Sozialpädagogische Familienhilfe und bestehende Gesetze gewährleisten bereits den Schutz der Kinder - wenn nur die Jugendämter besser ausgestattet wären

Autor*in
Quelle
Neue Caritas, 1/2009, Seite 15-18
Jahr
2009