Unbegleitete minderjährige Ausländer/innen, Flüchtlinge. Beendigung der Vormundschaft bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern, deren Eltern nach Deutschland einreisen. §§ 1674, 1773, 1882 BGB

Quelle
Das Jugendamt 92 (1), S. 31–32
Jahr
2019