Was leisten die stationären Hilfen zur Erziehung?

Heimerziehung und soziale Teilhabe
Image
Tagngen

Die stationären Hilfen zur Erziehung nach § 34 des SGB VIII stellen eine der intensivsten Interventionsformen im Lebensverlauf junger Menschen dar. Hier haben die Gesellschaft und der Gesetzgeber eine besondere Verantwortung übernommen. Auch im Zuge der Neubelebung um eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Diskussionsprozess „SGB VIII. Mitreden-Mitgestalten“ werden die Fremdunterbringung, die Pflegekinderhilfe und die Heimerziehung aktuell zum Thema. Medial werden allerdings die unterschiedlichen Formen der Heimerziehung und des betreuten Wohnens häufig in Frage gestellt oder – auch in internationalen Diskussionen – in Konkurrenz zu Pflegefamilien gesetzt, sei es bezüglich ihrer Leistungen für das Kind und die Familien oder bezüglich der entstehenden finanziellen Aufwendungen. Es erscheint vor diesen Hintergründen notwendig und sinnvoll zu sein, die Formen der Heimerziehung in der Gesellschaft neu zu platzieren und ihre gesellschaftliche Bedeutung sowie Weiterentwicklungsnotwendigkeiten gesellschaftlich zu verdeutlichen.

Im 15. Kinder- und Jugendbericht heißt es: „Hilfen zur Erziehung sollen damit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zumindest zeitweilig in prekären Lebenskonstellationen aufwachsen, eine Jugend ermöglichen, in denen nicht nur biographische Krisen und soziale Ausgrenzungen, die sie vielfach erfahren haben, mit ihnen bewältigt werden, sondern in denen ihnen vergleichbare soziale Zugänge – wie gleichaltrigen Jugendlichen – zur sozialen Teilhabe eröffnet werden“ ( BMFSFJ 2017, S. 434). Es gilt zu fragen, welchen Beitrag leisten die stationären Hilfen zur Verbesserung der Teilhabe von jungen Menschen an der Gesellschaft? Wie sehen Erziehungskonzepte aus, die stärker auf Selbstwirksamkeit, Individualität, Offenheit und Wohlbefinden setzen, statt auf reine „Erziehungstechniken“ zur Befähigung zur Teilhabe? Die Themen und Debatten von Adressat_innen und Fachkräften der Heimerziehung brauchen dafür mehr gesellschaftliches Gehör und einen öffentlichen Bedeutungszuwachs. Der schon zum siebten Mal gemeinsam von den Bundesfachverbänden für Erziehungshilfen ausgerichtete Fachtag versucht erste gemeinsame Positionsbestimmungen zu diesen Fragen zu eröffnen.

 

Anmeldung

Bitte nutzen Sie die Online-Anmeldung über folgenden Link:
www.bvke.de/erziehungshilfe


In Ausnahmefällen ist auch der Postweg, Fax oder E-Mail möglich:
Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen
e.V. ( BVkE ), Karlstr. 40, 79104 Freiburg
Per Fax: 0761-200-11756
Per E-Mail: nicolette.rosenberger@caritas.de
Anmeldeschluss ist der 09.04.2019, danach auf Anfrage.