15.07.2015: Kabinett verabschiedet Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“

Der Referent_innen-Entwurf des BMFSFJ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ wurde am 9. Juni 2015 den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Den Gesetzestext mit seiner Begründung finden Sie im Anhang. Den insgesamt um Stellungnahme gebetenen dreißig Verbänden, so auch der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ), wurde nur eine Frist zur Kommentierung bis zum 26. Juni 2015 eingeräumt.

Eine Anhörung fand bereits am 30. Juni 2015 im Ministerium zum Thema Unterbringung und bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge statt. Hintergrund ist der Plan, dass das Gesetz wohl vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Das Gesetz soll dann drei Monate nach Verkündigung, d.h. wahrscheinlich im Oktober 2015 in Kraft treten. Geplant ist eine dreimonatige Übergangsfrist, so dass die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2016 greifen könnten.

Die Ergebnisse zur Anhörung finden Sie unten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.07.2015 finden Sie unten im Anhang.

Ein erster Überblick über den Gesetzentwurf steht im Anhang zu Verfügung. Der Artikel erscheint im nächsten Forum Erziehungshilfen 4/2015.

Hintergrund:
Angestossen wurden die Neuregelungen, die dann auch das SGB VIII betreffen, durch politische Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen der Länder vom 17. Oktober 2014 und vom 11. Dezember 2014. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten hier die Bundesregierung unter Einbeziehung der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der Innenministerkonferenz, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels sowie für eine interkommunale Verteilung nach Jugendhilferecht zu schaffen und auch entsprechende Zuständigkeitswechsel für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu ermöglichen

Die Darstellung der damaligen Planungen des BMFSFJ (10.04.2015) finden Sie hier. Das BMFSFJ stärkt hier in seinen Vorschlägen insbesondere das Kriterium des Kindeswohls im Gesetzesprozess. Gleichwohl hat sich die IGfH schon bei der Vorstellung der ersten Eckpunkte deutlich mit kritischen Anfragen eingebracht (vgl. auch den kritischen Zwischenruf von Hans-Ullrich Krause zum Treffen am 24.02.2015).

Im aktuellen Themenschwerpunkt des Forum Erziehungshilfen Nr. 3-2015, S. 179-187, das im Juli 2015 erscheint, diskutieren mit Statements das Thema gesetzliche Neuregelungen im UMF-Bereich:

für die BAGFW: Norbert Struck (Paritätischer Gesamtverband)

für die Länder: Manfred Walhorn (NRW)

für die Landesjugendämter: Birgit Zeller (BAG LJÄ)

für die Komm Spitzenverbände: Uwe Lübking

für den B_UMF: Thomas Berthold (B_UMF)

Näheres zum Forum Erziehungshilfen, das von der IGfH herausgegeben und inhaltlich gestaltet wird, aber im Beltz/Juventa Verlag erscheint, finden Sie hier: http://www.igfh.de/cms/igfh/forum-erziehungshilfen

Weitere – auch aktuelle - Informationen zu diesem Themen finden Sie immer laufend auf der Frontseite der IGfH (www.igfh.de) sowie unter http://www.igfh.de/cms/nachrichten/junge-menschen-auf-der-flucht-%E2%80%93-auch-die-kinder-und-jugendhilfe-ist-gefragt