SGB VIII Reform

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Vielfalt Inklusion

Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht


Das BMBFSFJ hat am 23. März 2026 den Entwurf für ein „Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)“ vorgelegt – und greift damit die seit Jahren diskutierte „Inklusive Lösung“ wieder auf.

Zentral ist die geplante Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII (Start: 2028). Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe sollen künftig unter dem gemeinsamen Begriff „Leistungen zur Entwicklung, zur Erziehung und zur Teilhabe“ gebündelt werden – bei weiterhin getrennten Anspruchsgrundlagen.

Darüber hinaus enthält der Entwurf u. a.:

  • Einführung einer infrastrukturellen Bildungsassistenz
  • Vorrang von Regel- und Infrastrukturangeboten vor individuellen Hilfen
  • Vorrang der Jugendsozialarbeit bei gleicher Eignung gegenüber Hilfen zur Erziehung
  • Änderungen bei Pflegekinderverhältnissen und Zuständigkeiten
  • Verschärfungen bei Verfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

 

➡️ Erste Einordnung: Der Entwurf verschiebt den Fokus erkennbar hin zu stärkerer Steuerung, Standardisierung und infrastrukturellen Lösungen – mit möglichen Auswirkungen auf individuelle Rechtsansprüche und den Zugang zu Hilfen.

Verbände und Länder können bis zum 16. April 2026 Stellung nehmen. Die IGfH wird den Entwurf prüfen und eine Stellungnahme erarbeiten.

🤩 Eine vergleichende Synopse (aktuelle Rechtslage, Entwurf 2024 und aktueller Entwurf) wurde vom Careleaver e.V. ehrenamtlich erstellt: direkter Download: https://lnkd.in/dPq57G7a 
PDF Download: https://lnkd.in/daKJb6YR 

Link zum Referentenentwurf: https://lnkd.in/dk2CNFmn