Fachtag: „Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII“

Einordnung der Überlegungen und Entwürfe der Bundesregierung zur Weiterentwicklung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe am 14. Juni 2016 in Frankfurt

Auf der Verbändetagung war die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Gesetzesentwurfes zum inklusiven SGB VIII das beherrschende Thema. Noch liegt uns der Referatsentwurf des BMFSFJ zur SGB VIII-Reform nicht vor. Auf Referatsebene ist er erarbeitet und auf der Leitungsebene gebracht. Zur Zeit befindet sich der Referatsentwurf auf einem vom Bundeskanzleramt organisierten Ressortabstimmungsprozess.

Die Erziehungshilfeverbände Deutschland haben begleitend zur Tagung einige Prüfsteine an ein neues inklusives SGB VIII veröffentlicht. Diese finden Sie unten.

Die Präsentationen der Tagung werden zeitnah hier und auf den Web-Seiten der anderen mitausrichtenden Verbände der Erziehungshilfe eingestellt.

Der gemeinsame Fachtag der Fachverbände für Erziehungshilfen stellt Überlegungen des Bundes vor zum inklusiven SGB VIII und zur Diskussion

Die Umsetzung einer inklusiven Lösung im SGB VIII wird von den Bundesfachverbänden für Erziehungshilfen ( AFET , BVkE , EREV , IGfH ) schon lange nachdrücklich begrüßt. Gleichzeitig sind seit einigen Jahren auch andere Neuregelungsbereiche in der Diskussion wie die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe, die Reform der Betriebserlaubnisverfahren und die sozialräumliche Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.

Diese Themen werden schon lange von den Verbänden bewegt (IGfH-Stellungnahme), aber offiziell vor allem in Bund-Länder Arbeitsgruppen bearbeitet. Die IGfH begleitet einzelne Diskussionsprozesse der Bund-Länder AGs durch Expert_innengruppen (Dialogforum Pflegekinderhilfe). Alle Reformdiskurse sollen 2016 in eine Gesamtreform des SGB VIII münden. Dieser vierte gemeinsame Fachtag der Fachverbände für Erziehungshilfen stellt Überlegungen des Bundes vor und zur Diskussion. Gleichzeitig wird die Schaffung eines sogenannten „inklusiven Tatbestandes“ in der Neuregelung des Gesetzes auf Folgen und (unbeabsichtigte) Nebenfolgen befragt werden. Eingeladen zur Teilnahme sind Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aus den Erziehungshilfen, von öffentlichen Trägern, freien Trägern und Hochschulen.