Kooperation ja, aber nicht so! (23.03.2015)

Erklärung der Internationalen Gesellschaft für erzieherischen Hilfen

zur „Gemeinsamen Stellungnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und der Fachverbände DGKJP , BAG KJP, BKJP: Freiheitsentziehende Maßnahmen in Jugendhilfeeinrichtungen – Empfehlungen aus Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie für das Verfahren nach § 1631 BGB und die Gestaltung der Maßnahmen“

Die Kommission für Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion der drei kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften (DGKJP, BAG KJPP , BKJPP ) hat mit dem oben benannten Papier im Oktober 2014 zum Thema freiheitentziehender Maßnahmen in der Jugendhilfe Stellung Stellung genommen. Die Notwendigkeit zur Stellungnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie-Verbände ergebe sich so die Autor_innen „aus den unmittelbaren Schnittstellen der Fachgebiete Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder- und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe weisen zu einem hohen Grad behandlungsbedürftige psychische Störungen auf (…), andererseits werden Patienten der Kinder- und Jugendpsychiatrie häufig von der Jugendhilfe weiterversorgt“. Der mitgliederstärkste Fachverband der Erziehungshilfen, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ), tritt mit der folgenden Erklärung den in der Psychiatrie-Stellungnahme impliziten Annahmen zur Aufgabestellung der Kinder- und Jugendhilfe entgegen.

Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH)
Der Vorstand

Frankfurt am Main, den 23. März 2015

 

Datum